Den Anfang machte eine diakonische Initiative: Am 18. Juni 1826 wurde die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ gegründet.
Düsseldorf (2mind) – Die organisierte Straffälligenhilfe in Deutschland hat christliche Wurzeln. An ihrem Anfang steht die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“. Sie wurde vor ziemlich genau 200 Jahren, am 18. Juni 1826, im Landgerichtsgebäude von Düsseldorf gegründet. Zu den Gründern – drei Juristen, einem Fabrikanten und zwei evangelischen Geistlichen – zählte der Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner (1800–1864).
Ein Vorläufer der deutschen Gründung war die 1776 in Philadelphia von Quäkern gegründete „The Philadelphia Society for assisting distressed prisoners“. Als erste Gefängnisgesellschaft auf europäischem Boden gilt ein 1817 von der englischen Quäkerin Elizabeth Fry in London gegründeter Frauenverein, dessen Mitglieder sich für die weiblichen Gefangenen in New Gate engagierten. Theodor Fliedner lernte Elizabeth Fry auf seinen Reisen durch England kennen und war von ihren Ideen zur Gefängnisreformer beeindruckt.
Die Arbeit der ersten Straffälligenhilfevereine beschrieb der Sozialwissenschaftler Prof. Gerhard Deimling (1934 – 2017) so: „Die ersten in Nordamerika und in Europa gegründeten Gefängnisgesellschaften waren von Privatpersonen gegründete Vereine mit eigenen Satzungen(…). Aus der Mitte der Mitglieder wurden die Vorstände und Ausschüsse für besondere Aufgaben gewählt (z.B. Besuchsdienste in den Anstalten, Klassifikation der Gefangenen, Entlassenenhilfe, Korrespondenz mit vergleichbaren Vereinen, Verwaltung der finanziellen Mittel). Die Mitglieder rekrutierten sich aus den oberen und mittleren Gesellschaftsschichten (Geistliche, Beamte, Offiziere, Handwerker, Kaufleute, Land- und Forstwirte). Sie gehörten sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche an. An Standorten von Frauengefängnissen bildeten sich innerhalb der Gesellschaft besondere Frauenausschüsse. Der Wirkungskreis der Gesellschaft beschränkte sich in der Regel auf ein Gefängnis, das sich am Sitz des Vereins befand.
Zur Unterstützung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Entlassenenhilfe, wurden oft mehrere Hilfsvereine in der näheren Umgebung des Gesellschaftssitzes gegründet. Mehrere Gesellschaften dieser Art schlossen sich zu einem Dachverband zusammen (so z. B. die Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft). Ihre Mitglieder übten ihre Tätigkeiten ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Nur für die ständige Wahrnehmung von Aufgaben der Seelsorge und des Elementarunterrichts in den Anstalten wurden hauptamtliche Mitarbeiter (Pfarrer und Lehrer) ausgewählt, angestellt und aus den Beiträgen und Spenden der Mitglieder besoldet.“ (1)
Die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ wurde in der Zeit des Nationalsozialismus 1937 aufgelöst. Einer der ersten nach dem 2. Weltkrieg gestarteten Straffälligenhilfevereine war am 26. September 1948 die noch heute aktive „Bergische Gefängnisgemeinde“. Gegründet wurde sie von den evangelischen Anstaltspfarrern in Remscheid und Wuppertal, dem Anstaltsleiter von Remscheid sowie von den Superintendenten der angrenzenden Kirchenkreise im damaligen Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen.
Das heutige professionelle Hilfesystem mit Seelsorge und Sozialer Arbeit im Vollzug, Gerichts- und Bewährungshilfe sowie vielseitigen Angeboten der Freien Straffälligenhilfe findet eine wesentliche Wurzel in diesen frühen, aus christlicher Nächstenliebe erwachsenen Gefängnisgesellschaften. Deimling urteilt: „Die christliche Straffälligenhilfe ist Wegbegleiterin aller praktischen Reformen in der Behandlung der Gefangenen und der Entlassenen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert gewesen.“ (2)
Quellen:
(1) Gerhard Deimling (2003). Zum Selbstverständnis christlicher Straffälligenhilfe in Geschichte und Gegenwart. In: BSDG (Hrsg.). Strafvollzug und Straffälligenhilfe in Europa. Hückeswagen: BSDG-Verlag, S. 51
(2) ebd. S. 55