FSJ / BFD in der Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG
Nach Schule oder der Ausbildung möchtest Du erst einmal eine neue Herausforderung ausprobieren? Du möchtest Dich mit Deinen Gaben für andere Menschen einsetzen, neue Fähigkeiten erlernen und Erfahrungen im Gott machen?
Wir bieten jungen Menschen zwischen 18 und 26 Jahren durch ein Freiwilliges Soziales Jahr die Möglichkeit, sich aktiv für Menschen einzusetzen, die am Rande unserer Gesellschaft leben. Dabei kannst Du Deine Persönlichkeit und Fähigkeiten weiterentwickeln, Deine Biografie bereichern und Dich im sozialen Bereich beruflich orientieren.
Hier gehts zum Download für unseren Flyer mit Informationen zum FSJ / BFD:
Fragen zum FSJ
Wir stellen eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung. Und Du erhältst ein Taschengeld.
1. Du bekommst ein Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung.
2. Die Fahrten zu den Seminaren werden Dir erstattet.
3. Außerdem bist Du ein Jahr lang voll sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
4. Du bist nach 12 Monaten berechtigt, Arbeitslosengeld I zu beantragen.
5. Du bist im FSJ und im BFD kindergeldberechtigt.
6. Außerdem bleibt Dein Anspruch auf (Halb-) Waisenrente während des FSJ bestehen.
7. Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du über die Kommune Wohngeld beantragen.
Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und Spaß und Interesse daran haben, sich freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren – unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.
Das BFD können auch Menschen nutzen, die über 27 Jahre alt sind (auch in Teilzeit).
Berufskollegs, Universitäten und Hochschulen können Bewerber/-innen bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die FSJ-Dienstzeit als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung erfolgt, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Dadurch dass Du FSJ/BFD ableistest, bleibt Dein Anspruch auf diesen Studienplatz bestehen. Das bedeutet, Du kannst FSJ/BFD in Ruhe zu Ende machen und dann im Anschluss Dein Studium antreten. Du kannst aber auch kündigen, als FSJ/BFD gilt es aber erst nach 6 Monaten.
Die Gefährdetenhilfe stellt ein schriftliches Zeugnis aus, in dem insbesondere berufsqualifizierende Merkmale des FSJ aufgenommen werden.
Erfahrene Mitarbeiter begleiten die jungen FSJler in fachlicher und menschlicher Hinsicht. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen reflektiert der Freiwillige seine Erfahrungen und wird in der Entwicklung seiner Kompetenzen unterstützt.
Bei Interesse bewerbe Dich bitte bei dem Ansprechpartner per Email oder ruf einfach an.
So geht Deine SPEED-Bewerbung:
1. Selfie
2. Name
3. Geburtsdatum
4. Ich möchte bei Euch ein FSJ/BFD machen, weil…
5. Mail an:
Jutta Sieper
Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG
6. Fertig! Wir melden uns …