Spendeninformationen
Tragen Sie mit!
Unsere Arbeit wird durch einen Kreis von Spendern finanziell getragen.Jede Spende, ob einmalig oder regelmäßig, hilft uns z.B. junge Menschen in Not in eine der Wohngemeinschaften aufzunehmen und ihnen ein Zuhause und eine Perspektive zu bieten. Die Arbeit der Kontaktgruppen in den einzelnen Gefängnissen, die Kinder- und Jugendarbeit in Hückeswagen, unsere Auslandsprojekte, aber auch die Verwaltung der Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG werden durch Ihre Spenden erst möglich.
Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE23 3705 0299 0034 1113 10
Bank: Kreissparkasse Köln
Empfänger: Gefährdetenhilfe Scheideweg e.V.
BIC: COKSDE33XXX
Spendenmöglichkeiten
Online-Spende
Wir benutzen die kostenlose Spendenplattform betterplace.org, um im Internet Spenden zu sammeln. Betterplace hilft tausenden sozialen Projekten mit einer professionellen Netz-Software. Ihre Spende wird zu
direkt an die Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG e.V, weitergeleitet. Betterplace behält für Transaktionskosten eine Gebühr von 2,5% des gespendeten Betrages ein.
Ihre Spendenbescheinigung erhalten Sie auch von betterplace.org.
Betterplace ist vom deutschen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und darf die Spendenbescheinigungen ausstellen. Sie bekommen Ihre Spendenbescheinigungen automatisch zu Beginn des nachfolgenden
Kalenderjahres. Für Ihre Spenden aus dem Jahr 2024 versendet betterplace die Spendenbescheinigungen im Februar 2025. Die Spendenbescheinigung ist eine Sammelbescheinigung und umfasst damit alle Ihre steuerlich abzugsfähigen Spenden aus dem betreffenden Kalenderjahr.
Hier können Sie sich über betterplace.org und unseren online-Auftritt informieren.
Überweisung
Sie erteilen Ihrer Bank einen Überweisungsauftrag.
Hinweis: Da die Bank uns in der Regel als Absenderangaben nur Ihren Namen übermittelt und wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen möchten, sollten Sie uns im Verwendungszweck noch Ihre Postleitzahl, Straße und Hausnummer angeben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich.
Dauerauftrag
Lastschrift-Einzugsermächtigung
Sie erteilen uns die Erlaubnis, einmalig oder regelmäßig von Ihrem Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen. Diese Erlaubnis können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen.
Neben monatlichen Einzügen (vorgesehen sind der 1. oder 15. Einzugstermine) können Sie auch vierteljährliche oder jährliche Aufträge erteilen.
Bei neuen Lastschrifteinzugsermächtigungen für eine regelmäßige Spende versenden wir spätestens 3 Tage vor der ersten Abbuchung eine Vorankündigung. Sie haben das Recht eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen ebenfalls ohne Angabe von Gründen zurück zu geben. Das kostet uns allerdings hohe Bankgebühren. Deshalb bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bei einem Versehen werden wir Ihnen schnell den abgebuchten Betrag erstatten.
Steuerliche Hinweise
Die Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG e.V. ist als mildtätig anerkannt und deshalb berechtigt, Zuwendungsbestätigungen zu erstellen, die bei der Festsetzung der Einkommens- und Körperschaftssteuer bis zur Höhe von 20% des steuerpflichtigen Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden können.
Jahres-Zuwendungsbestätigung
Im Januar des Folgejahres versenden wir an unsere Spender eine Sammel-Zuwendungsbestätigung für alle von ihnen eingegangenen Spenden. Das spart Porto und Verwaltungskosten. Möchten Sie für jede Ihrer Spende eine einzelne Bestätigung, stellen wir Ihnen diese auch bei jedem Zahlungseingang aus. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einfach eine kurze Mitteilung: Ansprechpartner am Ende dieser Seite.
Transparenz
Der Verein beauftragt jährlich eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den erstellten Jahresabschluss nach dem IDW S 7 Standard (Erstellung mit umfassenden Beurteilungen) zu prüfen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt dem Verein die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in ihrem Erstellungsbericht.
Ansprechperson
Elvira Genn
Buchhaltung
Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG