Wohngemeinschaft
Das Angebot der Aufnahme in eine Wohngemeinschaft der Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG e.V. richtet sich an Männer im Alter zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit dem Ziel einer sozialen und beruflichen Integration. Die Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG e.V. ist anerkannter Träger für das stationäre und das ambulant betreute Wohnen nach § 67 SGB XII.
WEM können wir helfen?
Unser Hilfsangebot richtet sich an Menschen in folgenden Problemlagen:
- Straffälligkeit (Haftentlassung, Bewährung, Hafterfahrung)
- Wohnungslosigkeit
- Sucht (stoffgebunden und nicht-stoffgebunden)
Bei akuten Abhängigkeitserkrankungen ist die Voraussetzung für eine Aufnahme eine vorhergegangene und erfolgreich abgeschlossene stationäre Therapiemaßnahme. - Verwahrlosung, fehlende Tagesstruktur, Vereinsamung
- Verschuldung
- Prekäre Arbeitsverhältnisse (Arbeitslosigkeit, fehlende Abschlüsse)
- Psychische Beeinträchtigungen
Für WEN ist unser Hilfsangebot nicht geeignet?
Einschränkungen und Ausschlusskriterien:
- Junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr
- Erwachsene über dem 35. Lebensjahr
- Teilnahme an einem Substitutionsprogramm
- Notwendigkeit einer primär medizinischen bzw. psychiatrischen Versorgung
- akute behandlungsbedürftige Psychosen oder psychische Erkrankungen
- ehemalige Sexualstraftäter
WAS bieten wir?
- Ein vorübergehendes Zuhause in einer Wohngemeinschaft im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens
- Regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche
- Individuelle Hilfeplanung
- Bezugsbetreuung, Seelsorge
- Angebote zur Freizeitgestaltung
- Begleitende Hilfe beim Aufbau eines sozialen Umfeldes
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, Institutionen und Finanzen
- Schuldnerberatung, Treuhandkonto-Verwaltung
- Arbeitstraining
- Praktische Unterstützung im Alltag, Begleitung im beruflichen Umfeld
- Möglichkeit einer Berufsausbildung innerhalb unserer Integrationsbetriebe (Einzelhandel, Garten- und Landschaftsbau)
- Anbindung an eine örtliche christliche Gemeinde
- Begleitung in die Verselbständigung und den eigenen Haushalt (frühestens nach 1 Jahr)
WAS erwarten wir?
- Motivation zur Lebensveränderung
- Selbstreflektion und Mitwirkung
- Respekt, Rücksichtnahme und Mitverantwortung im Zusammenleben
- Verzicht auf Alkohol- und Drogen-Konsum
- Geregelter Medien-Konsum
- Teilnahme am Arbeitstraining
- Teilnahme an Gemeinschafts-Veranstaltungen (u.a. christliche Gottesdienste)
- Einverständnis mit der WG-Hausordnung (kann bei Interesse bei uns angefordert werden)
Dauer
Realistisch ist eine Aufenthaltsdauer in der Wohngemeinschaft von mindestens 1 Jahr und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen. Darüber hinaus ist eine Weiterbegleitung in einer ortsnahen eigenen Wohnung im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens möglich.
Kosten
- Es wird kein Kostenträger für eine Aufnahme benötigt.
- Die Aufenthaltskosten werden anteilig aus dem monatlichen Einkommen (Bürgergeld, ALG, Ausbildungsvergütung, Arbeitslohn, etc.) abgegolten. Der Restbetrag verbleibt zur persönlichen Verfügung und ggf. zur Schulden-Tilgung.
- Ein Teil des Betreuungsaufwands wird bei entsprechender Bewilligung des zuständigen Leistungsträgers über Dienstleistungsstunden im Rahmen des „Ambulant Betreuten Wohnens“ (nach §§67 ff. SGB XII) refinanziert.
Aufnahmeverfahren
- Persönliche Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung
- Rücksendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars (per E-Mail oder Brief)
- Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
- Einverständnis mit der Konzeption der Gefährdetenhilfe SCHEIDEWEG
- Teilnahme an einem 2-wöchigen Probewohnen
Team "Soziale Begleitung"
Philipp Gröninger, Maria Gröninger, Georg Fischer, Sarah Sloane, Ibrahim Mulhern, Thomas Erkens, Jura Bauer (v.l.n.r.)