Unsere Mitarbeiter sind Christen aus unterschiedlichen kirchlichen Hintergründen und arbeiten als ehrenamtliche Betreuer in Strafvollzug.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Bitte treten Sie mit Ihrem Ansprechpartner in Kontakt.
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
1. Du bekommst ein Taschengeld von 326,-Euro.
2. Die Fahrten zu den Seminaren werden Dir erstattet.
3. Außerdem bist Du ein Jahr lang voll sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
4. Du bist nach 12 Monaten berechtigt, Arbeitslosengeld I zu beantragen.
5. Du bist im FSJ und im BFD kindergeldberechtigt.
6. Außerdem bleibt Dein Anspruch auf (Halb-)waisenrente während des FSJ bestehen.
7. Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du über die Kommune Wohngeld beantragen.
Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren, unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.
BFD können auch Menschen machen, die über 27 Jahre alt sind.